Bundesfreiwilligendienst

Ein BFD an Schulen gibt einen Einblick in die umfangreichen Aufgaben im Schulbetrieb. Sie begleiten zum Beispiel Schülerinnen und Schüler im Alltag, stehen Ihnen bei Problemen zur Seite und beraten gegebenenfalls bei Konflikten.

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an junge Frauen und Männer, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren.

Mögliche Aufgaben

Bei einem BFD an Schulen unterstützen Sie die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler bei ihren unterschiedlichen Tätigkeiten. Beispielsweise begleiten Sie Lehrerkräfte im Unterricht und bieten dort Schülerinnen und Schülern zusätzliche Hilfe an. So ist es möglich, einzelne Schülerinnen und Schüler gezielter zu fördern. Außerdem gehören zum Beispiel Begleitung bei Ausflügen und Freizeitaktivitäten zu den möglichen Tätigkeiten. Je nach Alter der Kinder und Jugendlichen, mit denen Sie im BFD zu tun haben, unterscheiden sich diese Aktivitäten.

Die Aufgaben als Freiwillige oder Freiwilliger im schulischen Bereich sind abhängig von der Schulart. Manche BFD Stellen in Schulen beinhalten auch die Einzelbetreuung von förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern, die zum Beispiel im Rollstuhl sitzen.

Für einen BFD an einer Schule sollten Sie ein aufgeschlossener Mensch sein und selbstverständlich gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Idealerweise haben Sie erste Erfahrungen in der Arbeit mit dieser Zielgruppe.

Freiwilliges Engagement lohnt sich. Machen Sie mit!

Anfragen zum genauen Tätigkeitsbereich und Bewerbungen richten Sie bitte per Post, per E-Mail oder persönlich an uns.

Mehr Informationen – Website – www.bundesfreiwilligendienst.de

Mehr Informationen Einsatzort Martin-Schule – Website – www.bundesfreiwilligendienst.de


Ausschreibung:

Leseförderung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und Autismus.
Zeitraum: 15.09.2023 bis 19.07.2024.


Ausschreibung:

Förderangebot zur Kommunikationsförderung und Teamstärkung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und Autismus, sowie UK.
Zeitraum: bis 14. Juli 2024